• muss ausgefüllt und unterschrieben vor Beginn der 1. Unterrichtsstunde im Büro abgegeben werden. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Formular:
• gibt es im Büro oder als PDF-Datei zum herunterladen …
Ferien:
• Wir richten uns nach den allgemeinen Schulferien in Niedersachsen. Während der Ferien wird nicht unterrichtet.
Zahlung:
• Die Jahresgebühr kann in 12 Teilbeträge entrichtet werden. Die Ferienzeit und Feiertage sind aus der Jahresgebühr herausgenommen worden. Die Teilbeträge sind bis zum 05. eines jeden Monats im voraus fällig.
Der ausgefallene Unterricht:
• Der durch unseren Lehrer ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt ist keine Wiederholung möglich.
Kündigung:
• Nach Abschluss des Vertrages gibt es einen Probemonat zum regulären Preis ohne Kündigungsfristen. Anschließend kann der Vertrag beiderseits zum 31.03, 30.09, oder zum 31.12 eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss 4 Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.